ÜBERBLICK DER FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über Fördermöglichkeiten für unsere Kurse, die uns bisher bekannt sind. In den Beschreibungen geben wir jeweils an, welche Fördermöglichkeit für welchen unserer Kurse geeignet ist.
Da es sehr viele verschiedene Fördermöglichkeiten gibt und es anfangs nicht gerade leicht ist, sich zurecht zu finden, stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite – nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
ERMÄSSIGUNGEN FÜR STUDIERENDE, SCHÜLER:INNEN UND FSJ-ABSOLVENT:INNEN
Einige unserer Angebote sind für Studierende, Schüler:innen und FSJ-Absolvent:innen ermäßigt. Zeitgleich mit der Anmeldung muss uns eine jeweils gültige Bescheinigung (bspw. Immatrikulationsbescheinigung, Kopie des Schüler:innenausweises, etc.) per E-Mail zugehen.
Sofern es eine Preisermäßigung für einen Kurs gibt, wird diese in der Regel in der Kursbeschreibung genannt. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
FÖRDERUNG FÜR MENSCHEN MIT SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS
Ein finanzieller Zuschuss zu Weiterbildungen ist möglich,
- wenn der Grad der Behinderung mindestens 50% beträgt und ein entsprechender Schwerbehindertenausweis vorliegt.
- wenn die betreffende Person berufstätig und nicht mehr in der Probezeit ist.
- wenn es sich um eine Weiterbildung zur Erhaltung des Arbeitsplatzes oder zur Sicherung des aktuellen Standes im eigenen Fachgebiet oder zur Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten handelt.
Der Antrag kann formlos beim zuständigen Integrationsamt eingereicht werden. Übernommen werden in der Regel Kosten für Kurs, Fahrt und Übernachtung, wobei Zuschüsse teilweise erfolgen oder bis zu 100% betragen können. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht – das Integrationsamt entscheidet nach Ermessen und kann Anträge auch ablehnen. Rechtsgrundlage zum Antrag ist § 24 Schwerbehindertenausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV). Ihr zuständiges Integrationsamt finden Sie unter www.integrationsamt.de.
Grundsätzlich sind all unsere Kurse förderfähig. Wir beantworten Ihnen hierzu gerne weitere Fragen und helfen Ihnen bei der Antragsstellung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
FÖRDERUNG FÜR ARBEITSSUCHENDE MENSCHEN
Was ist ein Bildungsgutschein?
Der Gutschein ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument der Bundesagentur für Arbeit, um durch berufliche Weiterbildung die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu fördern. Mit dem Gutschein werden die kompletten Maßnahmenkosten übernommen, sofern die betreffende Maßnahme und der Träger nach AZAV zugelassen sind. Unsere Weiterbildungen zur Kommunikationsassistenz, zur Pädagogischen Assistenz und zum:zur Dozent:in für Deutsche Gebärdensprache erfüllen diese Voraussetzungen und sind über einen Bildungsgutschein förderfähig.
Wer wird gefördert?
Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie einen Bildungsgutschein bekommen. Die Entscheidung liegt aber im Ermessen Ihrer zuständigen Vermittler:innen der Agentur für Arbeit – Anträge können auch abgelehnt werden, es besteht keinen Rechtsanspruch.
Wie wird gefördert?
Einen Bildungsgutschein können Sie formlos in einem Beratungsgespräch bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. im JobCenter beantragen. Sie brauchen also kein Formular – dafür aber einen Beratungstermin. Ihre Berater:innen der Agentur für Arbeit oder des JobCenters können bei Fragen auch gerne per Telefon oder E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen.
Zusätzlich zum Bildungsgutschein können Sie Zuschüsse zu Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und Kinderbetreuungskosten erhalten, die mit Ihrem Maßnahmenbesuch in Verbindung stehen. Arbeitslosengeld I erhalten Sie während der gesamten Maßnahme in voller Höhe weiter. Durch den Maßnahmenbesuch verlängert sich zudem Ihre Gesamt-Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld I.
Wir empfehlen, dass Sie bei uns unsere Zertifizierungen und das Infopaket zu der Weiterbildung anfordern, für die Sie sich interessieren. Diese Unterlagen nehmen Sie mit zum Beratungsgespräch und argumentieren, dass die Maßnahme geeignet ist, Ihre bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Wenn Sie einen Bildungsgutschein bekommen haben, bringen Sie ihn bitte zur Anmeldung bei uns mit, bevor die Maßnahme begonnen hat. Damit sind die kompletten Kurskosten für Sie bezahlt.
Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Der Gutschein ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument der Agentur für Arbeit, um Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Im Fokus steht die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, bspw. in Form von Coaching und Unterstützung dabei, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Maßnahmenkosten werden übernommen, sofern die betreffende Maßnahme und der Träger nach AZAV zugelassen sind.
Unsere Arbeitsmarktvermittlung für taube und schwerhörige Arbeitssuchende ist über den AVGS förderfähig.
Wer wird gefördert?
Wenn Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen, können Sie den AVGS ab dem ersten Tag der Arbeitssuchend-Meldung nach Ermessen der Agentur für Arbeit erhalten. Einen Rechtsanspruch haben Sie nach einer Wartezeit von sechs Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug innerhalb der letzten drei Monate.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, können Sie nach dem Ermessen des JobCenters einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit (also sofort) erhalten.
Wenn Sie Nichtleistungsbezieher:in – also arbeitssuchend ohne Leistungsbezug – sind, können Sie ebenfalls einen AVGS erhalten. Wie für Menschen, die Hartz IV beziehen, kann er nach dem Ermessen der Leistungsträger:innen auf Antrag erteilt werden.
Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, sich aber noch in Beschäftigung befinden, kann ein AVGS ebenfalls ohne Rechtsanspruch beantragt werden.
Zum förderfähigen Personenkreis zählen außerdem Ausbildungssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende. Das können auch Berufsrückkehrende, Hochschulabsolvent:innen und Selbstständige sein.
Wie wird gefördert?
Zur Antragstellung und Beratung wenden Sie sich an die für Sie zuständigen Betreuer:innen der Agentur für Arbeit oder des JobCenters. Wenn Sie einen Gutschein erhalten haben, geben Sie diesen bei uns ab – wir füllen ihn aus und reichen ihn zur Bewilligung bei der ausstellenden Stelle ein. Sobald die Bewilligung vorliegt, können Sie in die Maßnahme einsteigen.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit.
Finanzielle Förderung durch Ihre zuständige Rentenversicherungsträgerin ist auf Antrag und im individuellen Einzelfall möglich: Falls Sie im Rahmen einer Rehabilitation einen neuen Beruf ergreifen müssen oder möchten, kommt Ihre Rentenversicherung als Kostenträgerin in Frage. Rentenversicherungen fördern nach AZAV zugelassene Maßnahmen im gleichen Umfang wie die Arbeitsverwaltung, auch Fahrt- und Übernachtungskosten. Im Einzelfall können auch nicht nach AZAV zugelassene Kurse gefördert werden. Zur Förderung muss ein schriftlicher Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden. Ärztliche Gutachten werden ebenfalls gefordert.
Unsere Weiterbildungen zur Kommunikationsassistenz, zur Pädagogischen Assistenz und zum:zur Dozent:in für Deutsche Gebärdensprache sind gegebenenfalls über die Rentenversicherung förderfähig. Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenversicherung, um abzuklären, ob eine Förderung für Sie in Frage kommt.
FÖRDERUNG FÜR BERUFSTÄTIGE MENSCHEN
Unsere Blockkurse in Heidelberg sowie unsere Blockkurse in Leipzig sind in mehreren Bundesländern für die Beantragung von Bildungsurlaub zugelassen.
Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine besondere Form des Urlaubs zur beruflichen oder politischen Weiterbildung. Bildungsurlaub dient nicht als Erholungsurlaub. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Bundesländern, die ein Bildungsurlaubs- oder Bildungsfreistellungsgesetz verabschiedet haben, beim Arbeitgeber beantragt werden. Ob eine Weiterbildungsmaßnahme für die Beantragung von Bildungsurlaub zugelassen ist, hängt davon ab, ob die Maßnahme oder ihr:e Träger:in nach dem Bildungsurlaubsgesetz des jeweiligen Bundeslandes anerkannt und zugelassen ist. Sachsen und Bayern sind nach derzeitigem Stand die einzigen Bundesländer ohne Bildungsurlaubsgesetz. Welches Bildungsurlaubs- bzw. Freistellungsgesetz für Sie maßgeblich ist, hängt vom Hauptsitz Ihres Arbeitgebers ab.
Beachten Sie, dass für die Beantragung von Bildungsurlaub in der Regel Fristen gelten und der Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn beim Arbeitgeber eingereicht werden muss. Bildungsurlaub stellt nur einen zeitlichen Ausgleich dar, keine Kursfinanzierung. Sie können sich selbstverständlich auch für unsere Kurse anmelden, wenn Sie keinen Bildungsurlaub nehmen können oder möchten oder wenn Sie nicht berufstätig sind.
Weiterführende Informationen zum Thema, insbesondere zu den Regelungen der jeweiligen Bundesländer, finden Sie auf nachfolgenden Websites: www.arbeits-abc.de/bildungsurlaub und www.bildungsurlaub.de.
Das Weiterbildungsstipendium ist eine Begabtenförderung für junge Fachkräfte, die durch Weiterbildung den Grundstein für beruflichen Erfolg legen möchten. Es besteht aus Zuschüssen für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen in Höhe von maximal 7.200€, verteilt auf drei Förderjahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend stattfinden. Bewerber:innen müssen jünger als 25 Jahre sein und bereits eine anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben. Im Fall von Anrechnungszeiten können sie bis zu drei Jahre älter sein. Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung müssen Sie entweder mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätig oder arbeitslos gemeldet sein.
Voraussetzungen für eine Bewerbung:
- Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mind. 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden oder
- Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen oder
- Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Kurse kommen für die Förderung in Frage, wenn sie zum Erwerb beruflicher Qualifikationen geeignet sind. Dafür eignen sich beispielsweise unsere Modulkurse oder, wenn Sie nicht berufstätig sind, auch unsere Weiterbildungen zur Kommunikationsassistenz, zur Pädagogischen Assistenz und zum:zur Dozent:in für Deutsche Gebärdensprache.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich an die für Sie zuständige Stelle wenden, bevor Sie sich für einen Kurs anmelden. Das Stipendium gilt nicht rückwirkend.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Unserer Erfahrung nach leisten Arbeitgeber:innen manchmal nicht nur die Freistellung bei Entgeltfortzahlung oder gewähren Bildungsurlaub, sondern übernehmen zusätzlich auch einen Teil der Kosten oder die kompletten Kosten für Kursgebühr, Anfahrt und Unterbringung. Insbesondere dann, wenn Gebärdensprache Sie in Ihrem Beruf weiterbringt.
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit bzw. als Betriebskosten bei selbständiger Arbeit von der Steuer absetzbar. Diese Kosten werden direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, so dass die Steuerbelastung für das betreffende Jahr sinkt. Abhängig Beschäftigte erhalten dann die zu viel abgeführte Steuer vom Finanzamt wieder zurück.
Neben Weiterbildungen im ausgeübten Beruf erkennen Finanzämter heute in der Regel auch Weiterbildungen an, die der „Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse“ dienen, auch wenn sie nicht in direktem fachlichem Zusammenhang mit einem ausgeübten Beruf stehen.
Diese Kosten können Sie als Weiterbildungskosten geltend machen:
- Kursgebühren
- Kosten für Fahrten zum Kurs und zurück
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsaufwand
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel (z.B. Computer, Software)
In welcher Höhe Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, hängt vom Einzelfall ab.
FÖRDERUNG FÜR ELTERN TAUBER ODER SCHWERHÖRIGER KINDER
Was ist Eingliederungshilfe?
Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung vom Staat für Menschen mit Behinderung, durch die sie besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben sollen. Das Sozialamt übernimmt Kosten für verschiedene Hilfen. Welche Hilfen zur Eingliederungshilfe gehören, steht im 12. Sozialgesetzbuch. Ab dem Jahr 2020 regelt das 9. Sozialgesetzbuch die Eingliederungshilfe.
Die wichtigsten Aufgaben der Eingliederungshilfe sind laut Gesetz eine Behinderung zu vermeiden, die Folgen einer Behinderung zu beseitigen, die Folgen einer Behinderung abzuschwächen und Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Eingliederungshilfe kann in drei Bereiche aufgeteilt werden: Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie Hilfen zur Ausbildung, zum Studium und zum Beruf. Unter die Hilfe für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fallen die Frühförderung, Hausgebärdensprachkurse, die Begleitung im Kindergarten und die Begleitung in der Schule. In diesem Rahmen ist es außerdem möglich, die Kostenübernahme für Gebärdensprachunterricht für hörende Eltern tauber oder schwerhöriger Kinder zu beantragen. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten – vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf den Websites der Aktion Mensch und Betanet.
Wer wird gefördert?
Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht nur nachrangig, d.h. die Hilfe wird nur gewährt, wenn kein vorrangig verpflichteter Träger Hilfe leistet. Anspruch haben unter anderem Personen, die nicht nur vorübergehend (d.h. länger als 6 Monate) körperlich wesentlich behindert sind. Dazu zählen z.B. taube, schwerhörige und sprachbehinderte Menschen. Anspruch haben außerdem Personen, die geistig oder seelisch wesentlich behindert sind oder die von einer Behinderung bedroht sind.
Die genannten Personenkreise haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe. Sie dürfen aber die Einkommensgrenzen, auf die bei den einzelnen Maßnahmen verwiesen wird, nicht überschreiten. Es gibt keine Altersbegrenzung. Die Eingliederungshilfe wird bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums des Kindes gezahlt, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Wie wird gefördert?
Die Eingliederungsmaßnahme muss so lange gewährt werden, bis die Ziele der Eingliederungshilfe erfüllt sind bzw. die Aussicht besteht, dass die Ziele erfüllt werden können.